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Auch Lebensmittel müssen sicher sein!

Spricht man von Produktsicherheit, so umfasst das auch das Produkt "Lebensmittel". Hierauf soll zunächst der Fokus gelegt werden. Das europäische Lebensmittelrecht umfasst eine ganze Reihe von Verordnungen und Richtlinien. Basis ist die Verordnung 178/2002.

"(1) Der freie Verkehr mit sicheren und bekömmlichen Lebensmitteln ist ein wichtiger Aspekt des Binnenmarktes und trägt wesentlich zur Gesundheit und zum Wohlergehen der Bürger und zu ihren sozialen und wirtschaftlichen Interessen bei.
(2) Bei der Durchführung der Politiken der Gemeinschaft muss ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit des Menschen gewährleistet werden."
(Quelle: Verordnung 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit)

Mit diesen beiden Sätzen beginnt die Verordnung 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit der Europäischen Union.

Ein "Hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit" soll durch das Einhalten der Forderungen der lebensmittelrelevanten Verordnungen durch die Lebensmittelunternehmer gewährleistet werden.

Konzepte für Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, effiziente Kennzeichnungs-, Analyse- und Rückverfolgbarkeitssysteme sind erforderlich, um Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier vorzubeugen.

Die EU-Verordnungen fordern von allen Unternehmen in der Lebensmittelherstellung, von der Primärproduktion über die Verarbeitung und Veredelung bis zur Abgabe an den Endverbraucher, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und die in den Verordnungen aufgeführten Forderungen zu erfüllen.

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Die Unternehmer müssen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, damit sie die ihnen übertragene Verantwortung erfüllen können. Leider fällt es gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen schwer, im Dickicht der Gesetze den Überblick zu behalten und den in den Verordnungen genannten Anforderungen nachzukommen.

Damit klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) weiterhin wettbewerbsfähig bleiben, entwickelt die Hochschule RheinMain eine Qualifizierungsmaßnahme für Mitarbeitende in KMU. Finanziert wird das Projekt durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der Hochschule RheinMain und dem Handelsverband Deutschland.